§ 33 (1) Bestandverträge (§§ 1090 ff. ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, nach dem Wert
im Allgemeinen .......... 1 v. H.beim Jagdpachtvertrag .......... 2 v. H.