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zu § 83 MarkSchG (Grünzweig)

Grünzweig12. LfgNovember 2019

§ 83 (1) Mit diesem Bundesgesetz wird das Markenschutzgesetz an die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, ABl. Nr. L 157 vom 30.4. 2004, Seite 45, angepasst.

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