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zu § 81 MarkSchG (Grünzweig)

Grünzweig2. LfgApril 2006

§ 81 (1) § 18 Abs 1, 2 und 4, § 40 Abs 1, §§ 42, 61, 69 Abs 1, § 70 sowie die Überschrift des IX. Abschnittes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 418/1992 treten mit Beginn des vierten auf die Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 418/1992 folgenden Monats in Kraft.

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