XIII. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 78 Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
XIII. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 78 Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
