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Artikel 8

Fucik1. AuflFebruar 2013

Das Namensänderungsgesetz - NÄG, BGBl. Nr. 195/1988, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 37/2012, wird wie folgt geändert:

1.- 6 im Text berücksichtigt

Insgesamt ist das NÄG nun wie folgt zu lesen:

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