§ 36e Die Begründung eines unentgeltlichen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses zum Bund ist unzulässig.
IdF BGBl I 2011/140 (Dienstrechts-Novelle 2011).
§ 36e Die Begründung eines unentgeltlichen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses zum Bund ist unzulässig.
IdF BGBl I 2011/140 (Dienstrechts-Novelle 2011).