§ 29k (1) Dem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen die zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen im Sinne des § 29f Abs 2 für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum erforderliche
Dienstplanerleichterung (zB Diensttausch, Einarbeitung),Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit in dem von ihm beantragten prozentuellen Ausmaß unter anteiliger Kürzung seiner Bezüge oder