vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 27c VBG

Ziehensack19. LfgMai 2013

§ 27c (1) Das in den §§ 27a und 27b ausgedrückte Urlaubsausmaß ändert sich entsprechend, wenn die oder der Vertragsbedienstete

nicht vollbeschäftigt ist odereine Dienstfreistellung gemäß § 29g, § 29i in Verbindung mit § 17 Abs 1 BDG 1979 oder § 29j Abs 3 in Anspruch nimmt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte