vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 24a VBG

Ziehensack23. LfgSeptember 2015

§ 24a (1) Dem Vertragsbediensteten ist, sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, auf Antrag für die Dauer eines Kuraufenthaltes Dienstbefreiung zu gewähren, wenn

ein Sozialversicherungsträger oder das Sozialministeriumservice die Kosten der Kur trägt oder einen Kurkostenbeitrag leistet und

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte