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zu § 81 ASSG Verständigung vom Verfahrensausgang

Adamovic1. AuflJänner 2010

Verständigung vom Verfahrensausgang

 

Eine Ausfertigung der Entscheidung, mit der die Sozialrechtssache für die Instanz vollständig erledigt wird, ist auch dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu übersenden.

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