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§ 68 EStG 1988 (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN92. LfgMai 2024

§ 68 (1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 400 Euro (bis einschl 2001 4 940 S) monatlich steuerfrei.

Gem BGBl I 153/2023 wurde der Betrag angepasst.

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