§ 68 (1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 400 Euro (bis einschl 2001 4 940 S) monatlich steuerfrei.
Gem BGBl I 153/2023 wurde der Betrag angepasst.