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§ 16 Abs 2 EStG (Zorn)

Zorn67. LfgApril 2024

 § 16 Abs 2 EStG

1. VwGH v. 18. 9. 1991, Zl. 91/13/0057.

Zahlt ein Versicherer dem ehemaligen Arbeitgeber Versicherungsbeiträge zurück, die der Arbeitgeber seinerzeit für den Arbeitnehmer entrichtet hatte - ohne daß der Arbeitnehmer einen Anspruch aus der im Rahmen des Dienstverhältnisses abgeschlossenen Versicherung erworben hätte - kann von einer Rückzahlung von Arbeitslohn durch den Arbeitnehmer iS des § 16 Abs 2 keine Rede sein. Eine Rückzahlung von Einnahmen spielte sich ja lediglich zwischen dem Versicherer und dem ehemaligen Arbeitgeber ab.

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