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§ 16 Abs 1 Z 10 EStG (Zorn)

Zorn63. LfgMai 2022

1. VfGH 28. 9. 2004, G 89/04

Die Worte „oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium“ im letzten Satz des § 16 Abs 1 Z 10 EStG idF BGBl. I 2002/155, werden als verfassungswidrig aufgehoben.

(Wie bereits Aufhebung der Worte „oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium“ im letzten Satz des § 16 Abs 1 Z 10 EStG, idF BGBl I 106/1999 durch VfGH 15. 6. 2004, G 8/04):

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