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zu § 250 UGB (Rohatschek/Leitner-Hanetseder)

Rohatschek/Leitner-Hanetseder1. AuflSeptember 2015

Dritter Titel
Inhalt und Form des Konzernabschlusses

 

§ 250. (1) Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Konzernkapitalflussrechnung und einer Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung. Er kann um die Segmentberichterstattung erweitert werden.

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