Bei Einzelunternehmern und eingetragenen Personengesellschaften sind ferner einzutragen:
Ehepakte;die Bestellung eines Sachwalters und das Verlassenschaftsprovisorium (§ 32 UGB);Bei Einzelunternehmern und eingetragenen Personengesellschaften sind ferner einzutragen:
Ehepakte;die Bestellung eines Sachwalters und das Verlassenschaftsprovisorium (§ 32 UGB);