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§ 106 WAG (N. Raschauer)

RaschauerOnlineaktualisierung 1.01Dezember 2011

§ 106. Das Wertpapieraufsichtsgesetz - WAG, BGBl Nr 753/1996 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr 141/2006, tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2007 außer Kraft.

BGBl I 2007/60

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