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Artikel 129 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger/Wakounig/Toifl69. LfgFebruar 2022

(1) [ Slowenien darf bis zum 31. Dezember 2010 oder bis zur Einführung der in Artikel 402 genannten endgültigen Regelung – je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist – einen ermäßigten Satz von mindestens 8,5% auf die Zubereitung von Mahlzeiten beibehalten.] (gestrichen)112009/47/EG .

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