Malta darf bis zum 31. Dezember 2010 weiterhin eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug für die Lieferungen von Lebensmitteln und Arzneimitteln beibehalten.] (wird ab 1. 1. 2011 gestrichen)1
2009/47/EG .Malta darf bis zum 31. Dezember 2010 weiterhin eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug für die Lieferungen von Lebensmitteln und Arzneimitteln beibehalten.] (wird ab 1. 1. 2011 gestrichen)1
2009/47/EG .