Portugal darf auf Dienstleistungen im Gaststättengewerbe einen der beiden ermäßigten Sätze des Artikels 98 anwenden, sofern dieser Satz mindestens 12% beträgt.] (gestrichen)1
2009/47/EG .Portugal darf auf Dienstleistungen im Gaststättengewerbe einen der beiden ermäßigten Sätze des Artikels 98 anwenden, sofern dieser Satz mindestens 12% beträgt.] (gestrichen)1
2009/47/EG .