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Artikel 115 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger/Wakounig/Toifl65. LfgDezember 2020

Mitgliedstaaten, die am 1. Januar 1991 auf Kinderbekleidung und Kinderschuhe sowie auf Wohnungen einen ermäßigten Satz angewandt haben, können diesen Satz weiter anwenden.112009/47/EG .

1. Ermäßigter Steuersatz auf gewisse Gegenstände und Dienstleistungen, die nicht in Anhang III genannt sind

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Im Gegensatz zu Art 114 sieht Art 115 nur einen ermäßigten Steuersatz für die genannten Tätigkeiten vor. Er muss daher mindestens 5 % betragen. Die Ausnahme dieser Bestimmung besteht darin, dass Gegenstände und Dienstleistungen ermäßigt werden dürfen, die eigentlich nicht im Anhang III genannt sind.

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