1. Fußgänger müssen nach Möglichkeit die Fahrbahn meiden; wenn sie sie jedoch benutzen, müssen sie dies mit Vorsicht tun und dürfen den Verkehr nicht unnötig behindern oder stören.
2. Gibt es an der Seite der Fahrbahn Gehwege oder von Fußgängern begehbare Seitenstreifen, so müssen Fußgänger diese benutzen, jedoch, wenn sie die nötigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen,

