1. Beim Ausweichen muß jeder Lenker einen ausreichenden Seitenabstand freilassen und, wenn nötig, sich dicht an dem der Verkehrsrichtung entsprechenden Fahrbahnrand halten; wenn dabei seine Weiterfahrt durch ein Hindernis oder durch andere Verkehrsteilnehmer gehemmt wird, muß Seite 14er langsamer fahren, und, wenn nötig, anhalten, um den oder die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer vorbeizulassen.

