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zu § 402 UGB - Unabdingbarkeit (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Unabdingbarkeit

 

§ 402. Die Vorschriften des § 400 Abs 2 bis 5 und des § 401 können nicht durch Vertrag zum Nachteile des Kommittenten abgeändert werden.

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