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zu § 389 UGB - Hinterlegung Selbsthilfeverkauf (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Hinterlegung Selbsthilfeverkauf

 

§ 389. Unterlässt der Kommittent über das Gut zu verfügen, obwohl er dazu nach Lage der Sache verpflichtet ist, so hat der Kommissionär die nach § 373 dem Verkäufer zustehenden Rechte.

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