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zu § 52 UGB - Widerruflichkeit und Unübertragbarkeit der Prokura (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Widerruflichkeit und Unübertragbarkeit der Prokura

 

(1) Die Prokura ist ohne Rücksicht auf das der Erteilung zu Grunde liegende Rechtsverhältnis jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung.

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