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§ 4 UmgrStG – Kommentierung (Hirschler/Zwick-Pevny)

Hirschler/Zwick21. LfgFebruar 2021

Inhaltsübersicht

1. Regelungszweck

1.1 Der Verlustabzug im Ertragsteuerrecht

Verlustabzug

1
Der Verlustabzug ist im allgemeinen Steuerrecht als Sonderausgabe in § 18 Abs 6 und 7 EStG geregelt. Die Vornahme eines Verlustabzugs nach Berücksichtigung aller anderen Sonderausgaben ist zwingend. Der Verlustabzug ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt und im höchstmöglichen Ausmaß vorzunehmen.11Vgl Kanduth-Kristen et al, Jakom EStG13 § 18 Rz 166. Zum Verlustabzug ausf Hohenwarter-Mayr, Rechtsnachfolge im Unternehmenssteuerrecht (2019) 863 ff.

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