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Aktuelle Hinweise zu § 108h (16. Lieferung, Stand 1. 1. 2013)

16. LfgJänner 2013

Änderung durch das Bundesgesetz BGBl I 2011/77

§ 108h Abs. 1 Z 1 lit a lautet:

„a) Pensionsinvestmentfonds im Sinne des § 168 des Investmentfondsgesetzes 2011 und/oder“

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