Änderung durch BGBl I 2013/156
1. § 108h Abs 1 Z 2 lautet:
„2. Die Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge und der an die Zukunftsvorsorgeeinrichtung überwiesenen Prämien hat zu erfolgen
Änderung durch BGBl I 2013/156
1. § 108h Abs 1 Z 2 lautet:
„2. Die Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge und der an die Zukunftsvorsorgeeinrichtung überwiesenen Prämien hat zu erfolgen