Änderung durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG; BGBl I 2019/104)
In § 108g Abs 4 und Abs 5 wird die Wortfolge „Finanzamt Wien 1/23“ durch die Wortfolge „Finanzamt für Großbetriebe“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
Änderung durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG; BGBl I 2019/104)
In § 108g Abs 4 und Abs 5 wird die Wortfolge „Finanzamt Wien 1/23“ durch die Wortfolge „Finanzamt für Großbetriebe“ ersetzt.
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