Anpassung durch das Budgetbegleitgesetz 2003 (BudBG 2003; BGBl I 2003/71)
§ 108f Abs. 1 lautet:
„(1) Sind Aufwendungen (Ausgaben) für die Lehrlingsausbildung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, kann unter den Voraussetzungen der Abs. 2 bis 4 eine Lehrlingsausbildungsprämie geltend gemacht werden.“