1. Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2014 (BudBG 2014; BGBl I 2014/40)
In § 108 wird dem Abs 7 folgende Z 3 angefügt:
„3. Beiträge gemäß § 93 Abs. 3 BWG zurückgezahlt werden.“
In-Kraft-Treten:
In § 108 wird dem Abs 7 folgende Z 3 angefügt:
„3. Beiträge gemäß § 93 Abs. 3 BWG zurückgezahlt werden.“
In-Kraft-Treten: