Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016; BGBl I 2016/117)
In § 89 Abs 6 wird im zweiten Satz die Wortfolge „pro Arbeitgeber“ durch die Wortfolge „pro versicherter Person“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016; BGBl I 2016/117)
In § 89 Abs 6 wird im zweiten Satz die Wortfolge „pro Arbeitgeber“ durch die Wortfolge „pro versicherter Person“ ersetzt.
In-Kraft-Treten: