vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Weitere Auskünfte (Abs 3) (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

9
Allgemeines: Die Arbeitgeber haben auf Verlangen dem Prüfungsorgan des Finanzamts auch über sonstige für den Betrieb tätige Personen, bei denen es zweifelhaft ist, ob sie Arbeitnehmer des Betriebs sind, jede gewünschte Auskunft zur Feststellung ihrer Steuerverhältnisse zu geben (§ 87 Abs 3). Eine ähnliche Bestimmung, aus der eine solche Mitwirkungspflicht ebenfalls ableitbar ist, enthält § 143 Abs 1 BAO („Jedermann-Auskunftspflicht“; vgl auch Ritz, AFS 2020, 202).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!