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Aktuelle Hinweise zu § 77 (16. Lieferung, Stand 1. 1. 2013)

16. LfgJänner 2013

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 (AbgÄG 2011; BGBl I 2011/76)

§ 77 Abs 4 lautet:

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