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5. Verletzung der Lohnkontopflichten (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

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Abgabenrecht: Eine Verletzung der Vorschriften über das Lohnkonto kann unterschiedliche Rechtsfolgen haben (vgl zB UFS 3.11.2004, RV/1964-W/02 [Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO]). Nicht ordnungsgemäß geführte Lohnkonten führen in der Praxis oftmals zu Streitigkeiten betreffend die korrekte Besteuerungsgrundlage (vgl die bei Tz 1 angeführte Judikatur). Gemäß § 62a Abs 1 Z 2 kann bei Verletzung von Lohnkontopflichten ein Nettoarbeitslohn anzunehmen sein (siehe § 62a Tz 11).

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