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Aktuelle Hinweise zu § 76 (17. Lieferung, Stand 1. 7. 2014)

17. LfgJuli 2014

Änderung der Lohnkontenverordnung 2006 (BGBl II 2013/84)

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2006), BGBl. II Nr. 256/2005, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 92/2011, wird wie folgt geändert:

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