Mehrere Dienstverhältnisse: Bei mehreren Dienstverhältnissen kann der Arbeitnehmer die Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber nur einem Arbeitgeber vorlegen; der Arbeitnehmer kann sich frei entscheiden, welchem Arbeitgeber er die Mitteilung vorlegt (idR wohl dem Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer den höchsten Lohn bezieht; vgl auch BFG 13.6.2018, RV/7105126/2016); ein Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber während des Jahrs ist nur bei Beendigung des Dienstverhältnisses möglich (LStR 2002 Rz 1045).