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1. Allgemeines (Abs 1) (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

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Überblick: Eine vom Arbeitnehmer auf Basis des Freibetragsbescheids vorgelegte Mitteilung verpflichtet den Arbeitgeber zum Abzug der Beträge im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung. Das ergibt sich sowohl aus § 62 Z 8 („sind […] abzuziehen“) als auch aus § 64 Abs 1 erster Satz („hat […] zu berücksichtigen“; so auch LStR 2002 Rz 1044; für den Rechtsunterworfenen irreführend BMF, Steuerbuch 2021 169 [„Arbeitgeber bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen kann“]). Die vorgelegte Mitteilung muss er zudem zum Lohnkonto (§ 76) nehmen (vgl auch LStR 2002 Rz 1049; UFS 28.4.2003, RV/1343-W/02).

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