Lohnsteuerbemessungsgrundlage
Höhe: Der Pauschbetrag für Werbungskosten nach § 16 Abs 3 beträgt 132 Euro jährlich.Lohnsteuerbemessungsgrundlage
Lohnsteuerbemessungsgrundlage
Höhe: Der Pauschbetrag für Werbungskosten nach § 16 Abs 3 beträgt 132 Euro jährlich.Lohnsteuerbemessungsgrundlage