Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)
1. In § 41 Abs. 1 wird folgende Z 12 angefügt:
„12. ein Familienbonus Plus gemäß § 33 Abs. 3a berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen oder wenn sich ergibt, dass ein nicht zustehender Betrag berücksichtigt wurde.“