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Aktuelle Hinweise zu § 41 (21. Lieferung, Stand 1. 1. 2020)

21. LfgJänner 2020

Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)

1. In § 41 Abs. 1 wird folgende Z 12 angefügt:

„12. ein Familienbonus Plus gemäß § 33 Abs. 3a berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen oder wenn sich ergibt, dass ein nicht zustehender Betrag berücksichtigt wurde.“

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