vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4. Allgemeines zu den Steuerabsetzbeträgen, Übersicht (Herzog)

Oliver/22. LfgOktober 2021

25
§ 33 kennt folgende Steuerabsetzbeträge, welche den sich aus dem Steuertarif ergebende Betrag (die Tarifsteuer) kürzt:

Steuer vor Abzug der Absetzbeträge

Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB, Abs 4 Z 1)

Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB, Abs 4 Z 2)

Unterhaltsabsetzbetrag (UAB, Abs 4 Z 3)

Verkehrsabsetzbetrag (VAB, Abs 5 Z 1) und ab 2016 erhöhter Verkehrsabsetzbetrag (Abs 5 Z 2)

Arbeitnehmerabsetzbetrag (ANAB, Abs 5 Z 2, bis 2015)

Grenzgängerabsetzbetrag (GGAB, Abs 5 Z 3, bis 2015)

Pendlereuro (Abs 5 Z 4, ab 2013)

Pendlerausgleichbetrag (Abs 9a, in 2013 bis 2015)

Pensionistenabsetzbetrag (PAB) und erhöhter Pensionistenabsetzbetrag (Abs 6)

=

Steuer nach Abzug der Absetzbeträge

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte