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1. Allgemeines (Hayden/Mayr)

Hayden/Mayr20. LfgMai 2018

sonstige Bezüge

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„Sonstige Bezüge“ sind die siebente Einkunftsart; sie kommt nur für Einkünfte in Betracht, die nicht zu den übrigen sechs Einkunftsarten (§ 2 Abs 3 Z 1 bis 6) gehören.

sonstige Bezüge

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