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4. Bemessungsgrundlage (§ 27a Abs 3) (Kirchmayr)

Kirchmayr16. LfgJänner 2013

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§ 27a Abs 3 regelt die Bemessungsgrundlage der Einkünfte aus Kapitalvermögen; die Regelung gilt – wie der gesamte § 27a (vgl § 27a Abs 6) – grundsätzlich auch für den betrieblichen Bereich (ausgenommen § 27a Abs 4 Z 2).

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