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1. Allgemeines (Kirchmayr)

Kirchmayr16. LfgJänner 2013

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Mit dem BudBG 2011 (BGBl I 2010/111) kam es zu einer grundlegenden Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen, die nunmehr auch Substanz- und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen und Derivaten erfasst.

Der neugefasste Grundtatbestand des § 27 Abs 1 umfasst

die laufenden Kapitalerträge („Einkünfte aus der Überlassung von Kapital“ iSd § 27 Abs 2 und Abs 5),

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