Mit dem BudBG 2011 (BGBl I 2010/111) kam es zu einer grundlegenden Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen, die nunmehr auch Substanz- und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen und Derivaten erfasst.
Der neugefasste Grundtatbestand des § 27 Abs 1 umfasst
die laufenden Kapitalerträge („Einkünfte aus der Überlassung von Kapital“ iSd § 27 Abs 2 und Abs 5),