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Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (Kirchmayr/Voit)

Kirchmayr/Voit24. LfgJänner 2024

1. Gewinnanteile (Dividenden; § 27 Abs 2 Z 1 lit a)

Zu den Einkünften aus der Überlassung von Kapital gehören:

Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Flexiblen Kapitalgesellschaften;

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