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Aktuelle Hinweise zu § 22 (20. Lieferung, Stand 1. 5. 2018)

20. LfgMai 2018

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 (MitarbeiterBetStG 2017; BGBl I 2017/105)

In § 22 Z 2 zweiter Teilstrich wird die Wortfolge „Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11“ durch die Wortfolge „betriebliche Privatstiftungen im Sinne des § 4d“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

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