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Aktuelle Hinweise zu § 22 (21. Lieferung, Stand 1. 1. 2020)

21. LfgJänner 2020

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020; BGBl I 2019/103)

§ 22 Z 1 lit b wird wie folgt geändert:

Im dritten Teilstrich wird die Wortfolge „und Wirtschaftstreuhänder“ durch die Wortfolge samt Satzzeichen „ ‚ Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ ersetzt.

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