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2. Allgemeines (Zorn)

Nikolaus/22. LfgOktober 2021

a) Einführung

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Ausdrückliche Regelungen über Rückstellungen gab es im EStG 1988 bis zum StRefG 1993 nur in § 14 in Bezug auf Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionsverpflichtungen (siehe zur historischen Entwicklung der Rückstellungen Mayr, Rückstellungen, 12 ff). Die Regelungen und Wirkungsweise betreffend Rückstellungen in der Steuerbilanz, insb bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG, ergaben sich bis zum StRefG 1993 sohin nur aus den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung iSd § 4 Abs 2 EStG. Das Gesetz sieht für diese Gewinnermittlungsart keine Anwendbarkeit der unternehmensrechtlichen GoB vor. Inhaltliche Unterschiede zwischen der Sichtweise des Handelsrechts und jener der Steuerbilanz bestanden aber in den wesentlichen Bereichen nicht (siehe etwa VwGH 28.3.2000, 94/14/0165; 26.5.2004, 2000/14/0181; 13.4.2005, 2001/13/0122, auch zur Frage eines eigenständigen steuerlichen Rückstellungsbegriffs bereits vor dem StRefG 1993); siehe allerdings unten Tz 13 ff zu einzelnen Unterschieden.

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