Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)
§ 27a wird wie folgt geändert:
a) Abs 1 lautet:
„(1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen
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§ 27a wird wie folgt geändert:
a) Abs 1 lautet:
„(1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen