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Aktuelle Hinweise zu § 27a (20. Lieferung, Stand 1. 5. 2018)

20. LfgMai 2018

Änderung der Kapitalmaßnahmen-VO (BGBl II 2017/115)

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen betreffend KESt-Behandlung von Kapitalmaßnahmen (Kapitalmaßnahmen-VO) geändert wird

Aufgrund des § 27a Abs. 4 Z 3 EStG 1988 und § 93 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, BGBI. Nr. 400/1988, wird verordnet:

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